Sachkundenachweis
Vom Gesetzgeber werden für Wien und Niederösterreich verschiedene Auflagen zur Hundehaltung gefordert.
Durch unsere nach dem BGBL II 56/2012 geprüften tierschutzqualifizierten Hundetrainer, können wir diese Anforderungen zur Ausbildung von Hund und HundeführerInnen erfüllen.
Stadt Wien:
Sie wollen sich einen Hund anschaffen? Haben noch nie, oder länger als 2 Jahre keinen Hunde besessen?
Nach dem neuen Wr. Tierhaltegesetz (LGBL 12/2019)
- 12 Ab 1. Juli 2019 hat jede Person vor Anschaffung eines Hundes einen Sachkundenachweis gemäß Abs. 14 zu erbringen.
Dieser besteht aus einem 4 stündigen Vortrag durch einen tierschutzqualifizierten Hundetrainer, den wir in unsere Hundeschule anbieten können. Wir bieten diese Vorträge alle 4 Wochen sonntags von 16:00-20:00 an.
Die nächsten Termine sind unter News auf der Startseite gelistet.
Anmeldungen bitte unter der office@hundefreunde-wu.at, telefonisch unter 0680 237 66 94 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie haben ein sogenannten Listenhund, und müssen eventuell zu einer 10 stündigen Nachschulung? Auch hier dürfen wir die Trainings und Unterstützung anbieten und für den Gesetzgeber auch bestätigen.
Land Niederösterreich:
Nach dem NÖ Hundehaltegesetz LGBL 4001-0 müssen sie für einen sogenannten Listenhund einen Sachkundenachweis besitzen. Dieser umfasst einen 4 stündigen Theorievortrag und 6 Stunden Praxisübungen.
Unsere Trainer sind vom Land NÖ berechtigt diesen Sachkundenachweis auszubilden und zu schulen.
Nach bestandener Prüfung stellen wir Ihnen gerne den Nachweis für ihre Gemeinde aus.
Gleich hier anmelden:
Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter office@hundefreunde-wu.at