Sachkundenachweis
Vom Gesetzgeber werden für Wien und Niederösterreich verschiedene Auflagen zur Hundehaltung gefordert.
Durch unsere nach dem BGBL II 56/2012 geprüften tierschutzqualifizierten Hundetrainer, können wir diese Anforderungen zur Ausbildung von Hund und HundeführerInnen erfüllen.
Nach den letzten BGBL Änderungen der 2. Tierhalteverordnung müssen zusätzlich zu den
4 Stunden Theorieeinheit 2 Praxisstunden absolviert werden.
Die Praxiseinheit ist binnen 12 Monaten nach der Aufnahme der Hundehaltung nachzuweisen. Der Hund muss mindestens 6 Monate alt sein, wenn die Praxiseinheit absolviert wird.
Die Personen müssen fachlich geeignet sein (Nachweis von fachrelevanten Aus- und Weiterbildungen) und über langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit und dem Training von Hunden nach den Grundsätzen der Hundeausbildung im Sinne des § 2 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden verfügen. Sie müssen von der jeweils zuständigen Landesregierung namentlich als geeignete Personen veröffentlicht werden. Wir sind auf der Seite der MA60 gelistet und dürfen die Praxiseinheiten anbieten!
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Anmeldung zum Theoriekurs:
Anmeldung zum Praxiskurs:
Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter office@hundefreunde-wu.at


